Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1084/19.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 15.2.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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class="absatzLinks">Unabhängig davon, dass das Verwaltungsgericht hiergegen nicht verstoßen hat, beschrä;nkt sich die Zulassungsbegründung darauf, mit der Behauptung, maßgeblich müsse für das Gericht die Schilderung des Sachverhalts und der persönliche Eindruck vom Kläger in der mündlichen Verhandlung sein, eine fehlerhafte Rechtsanwendung zu rügen, die den Zulassungsgrund der Divergenz ohnehin nicht zu begründen vermag.

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