Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 66/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2019 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig einen Studienplatz für den Masterstudiengang Psychologie nach Maßgabe der Rechtsverhältnisse des WS 2019/2020 zuzuweisen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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