Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 3286/18.A

Tenor

Dem Kläger wird für das zweitinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T.     in W.       geordnet. Der Kläger hat aus seinem Einkommen monatliche Raten in Höhe von 153,00 Euro aufzubringen.

Der Berufungszulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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