Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1685/20.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 14.5.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

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