Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1002/20

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die intern ausgeschriebene Beförderungsstelle „stellvertretende Leitung der Feuer- und Rettungswache bei der Stadt H.      (Besoldungsgruppe A 12 LBesG)" nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge je zur Hälfte; ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten tragen sie selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt


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