Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 4744/19

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.


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