Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 643/20

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Senat bewilligt den Klägern Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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