Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 521/21

Tenor

Die Beschwerde gegen den die Anträge auf Beiladung ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Mai 2021 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

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