Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2733/19

Tenor

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 7.5.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 73.500,00 Euro festgesetzt.


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