Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1414/21

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24. August 2021 wird hinsichtlich der Auflage unter Ziffer 4 Satz 2 insoweit wiederhergestellt, als danach bei der vorgesehenen blockweisen Durchführung der Versammlung außerhalb des Antifa-Blocks Banner und Transparente das Maß von 600 x 100 cm nicht überschreiten dürfen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen hinsichtlich der ersten Instanz der Antragsteller zu 1/4 und der Antragsgegner zu 3/4, hinsichtlich der Beschwerdeinstanz in vollem Umfang der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen