Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 163/21

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 534,40 Euro festgesetzt.


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