Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 581/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


Gründe: 

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