Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 193/19

Tenor

Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 30.11.2018 zugelassen.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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