Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1523/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

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