Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1870/21

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember  2021 wird geändert. Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung festgestellt, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens des Antragsgegners vom 22. November 2021 einer weiteren Untersuchung beim Gesundheitsamt zu unterziehen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.


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