Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1732/21.AK

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auf 30.000 Euro festgesetzt.


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