Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 924/21

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.


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