Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1151/21

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das auf die mündliche Verhandlung vom 16.4.2021 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist wirkungslos.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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