Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 669/22.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen