Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2039/21

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 4.000 Euro festgesetzt.


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