Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 34 A 218/23.PVL

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Umsetzungen der Beschäftigten G., Dr. X. und Dr. V. betrifft und soweit der Antrag hinsichtlich der Aufhebung der Umsetzungen der Beschäftigten Dr. B., T., Dr. H. und Dr. L. zurückgenommen worden ist. Der Beschluss der Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 9. Januar 2023 ist insoweit wirkungslos.

Im Übrigen wird der angegriffene Beschluss geändert.

Es wird festgestellt, dass die Umsetzungen der Beschäftigten Dr. B., T., Dr. H. und Dr. L. nicht als gebilligt gelten.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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