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BetrVG § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten

Betriebsverfassungsgesetz

(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

(2) Wird der Betriebsrat aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10.000 Euro.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 TaBVGa 113/25
5. Dezember 2025
13 TaBVGa 113/25 5. Dezember 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Berufungskammer) - 16 TaBVGa 129/25
4. Dezember 2025
16 TaBVGa 129/25 4. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 9.23
23. Oktober 2025
5 P 9.23 23. Oktober 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 29/25
8. Oktober 2025
12 TaBV 29/25 8. Oktober 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Berufungskammer) - 16 TaBV 23/25
22. September 2025
16 TaBV 23/25 22. September 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Kammer) - 16 TaBVGa 99/25
15. September 2025
16 TaBVGa 99/25 15. September 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 15 TaBV 23/25
25. August 2025
15 TaBV 23/25 25. August 2025
Beschluss vom Arbeitsgericht Heilbronn (7. Kammer) - 7 BV 3/24
13. Juni 2025
7 BV 3/24 13. Juni 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (6. Kammer) - 6 TaBV 16/24
10. Juni 2025
6 TaBV 16/24 10. Juni 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 17 TaBV 63/24
25. April 2025
17 TaBV 63/24 25. April 2025