Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 373/23

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Es wird im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass die im Sommersemester 2022 erfolgte Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden zum Senat der Antragsgegnerin ungültig war.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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