Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1226/23

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird bis auf die Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die intern ausgeschriebene Stelle "Wachabteilungsleitung" (Nr. 132.031) mit der Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen jeweils zur Hälfte; eine Kostenerstattung zwischen ihnen findet nicht statt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


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