Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 120/24

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 19. Januar 2024 teilweise geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 666/24 VG Aachen gegen Nr. 4 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 12. Juli 2023 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 1. März 2024 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

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