Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2646/21.A

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 3.9.2021 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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