Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 376/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.


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