Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1381/25

Tenor

Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungs-verfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 350,07 Euro festgesetzt.


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