Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 71/22

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.670,19 Euro festgesetzt.


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