Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1527/25

Tenor

Das Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 5.000 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

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