Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 218/25

Tenor

Es wird festgestellt, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren in der Hauptsache erledigt ist.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. März 2025 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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