Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 74/24

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2023 wird abgelehnt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 


Gründe

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