Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 187/22

Tenor

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2022 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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