Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 38/25

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. Dezember 2024 – 12 L 2462/24 – ist, soweit der Antrag abgelehnt worden ist, mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das erstinstanzliche Verfahren unter Abänderung der dortigen Streitwertfestsetzung auf 2.500,- Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,- Euro festgesetzt.


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