Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1110/24

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 1.250,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen