Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1242/25

Tenor

Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt, soweit es noch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.10.2025 ist insoweit mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerinnen zu 1. und 2. tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens je zur Hälfte. Die Antragstellerin zu 2. trägt die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

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