Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1124/25

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25.9.2025 wird dahingehend geändert, dass der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 26.5.2025 abgelehnt wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu 3/4 und der Antragsgegner zu 1/4.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen