Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 897/23

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 5 6 7 8 9 11 13 14 15 17 19 20 21 23 24 25 27 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen