Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 277/26

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27.2.2026 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwer­deverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah­ren auf 12.500,00 Euro festgesetzt.


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