Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 862/25

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2025 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah­rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah­ren auf 65.000 Euro festgesetzt.

 


G r ü n d e:

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