Urteil vom Rheinschifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort - 5 C 16/07 BSch

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jedoch kann die Klägerin die Vollstreckung gegen sie durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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