Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 4 (6) KR 28/05

Tenor

Der Bescheid vom 08.12.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.01.2005 wird abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 162,40 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2005 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 50 %.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung wird zugelassen.


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