Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 9 AS 127/06

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 13.06.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.07.2006 verurteilt, den Klägern für den Leistungszeitraum vom 01.05.006 bis 31.07.2006 Kosten der Unterkunft (Grundmiete und Nebenkosten) in Höhe von monatlich 439,34 Euro zu bewilligen und abzüglich bereits gezahlter Beträge zu zahlen.

2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt 5/6 der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.