Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 EG 19/07

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides des Versorgungsamtes Aachen vom 08.03.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Münster vom 15.06.2007 verurteilt, der Klägerin weiteres Elterngeld für die Monate Februar bis Dezember 2007 von monatlich 61,05 EUR, insgesamt 671,55 EUR zu zahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte. Die Berufung wird zugelassen.


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