Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 6 KN 7/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) trägt die Beklagte. Die Gerichtskosten tragen die Beklagte und die Klägerin zu 2) je zur Hälfte. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 846,00 EUR festgesetzt.


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