Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 7 KA 3/09

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Beschlusses vom 22.07.2009 verpflichtet, über den Widerspruch der Beigeladenen zu 7) gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 04.02.2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 7), die diese selbst trägt.


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