Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 7 KA 3/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, zu denen auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 6) gehören. Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


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