Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 344/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 12.512,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 12.562,75 EUR festgesetzt.


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