Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 75/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 373,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2016 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 373,68 EUR festgesetzt.


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