Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 15 P 82/16

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21.12.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.08.2016 verurteilt, die Investitionskosten für die Jahre 2016 und 2017 auf 12,61 EUR pro Berechnungstag festzusetzen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¾ und der Beklagte zu ¼. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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